Die Jury im inquisitorischen Strafprozess (abstract only)
 
Der österreichische Strafprozess ist so wie die meisten europäischen Strafprozesse inquisitorisch, was sich daraus ergibt, dass amtswegige Wahrheitsfindung gefordert ist, die Beweismittel amtswegig beigeschafft werden und der Richter die Zeugen vernimmt. Dies im Gegensatz zum anglo-amerikanischen Strafprozess, welcher adversatorisch ist, wo es also den Parteien obliegt, "die Wahrheit zu finden", die jeweiligen Beweise zu erbringen und die Zeugen zu vernehmen, und zwar in Form des Kreuzverhörs. Die wesentlichen Grundsätze des inquisitorischen Verfahrens sind jedoch mit den wesentlichen Grundsätzen des im adversatorischen Verfahren entstandenen Geschworenenprozess nicht in Einklang zu bringen. Der öffentliche Teil des Verfahrens hat im inquisitorischen Strafprozess wesentlich weniger Bedeutung als im adversatorischen, und den Geschworenen, welche in beiden Verfahrensarten keine Aktenkenntnis haben, wird im inquisitorischen Verfahren nicht ausreichend Gelegenheit geboten, sich unabhängig von der Einflussnahme des Richters und Staatsanwaltes eine Meinung zu bilden.
 
Katharina Rueprecht
 
Inhaltsangabe
 
I. Der Richter als dominus litis
II. Die Jury im anglo-amerikanischen Strafprozess
III. Übernahme der Jury in den kontinental-europäischen Strafprozess
IV. Das "general verdict" – keine Urteilsbegründung
V. Die Begründung des Wahrspruchs – ein gescheiterter Versuch?
VI. Das Volk irrt sich nicht – "Jury Nullification"
VII. Das Recht auf Jury – Recht der Angeklagten oder Recht der Bürger an der Mitwirkung an der Rechtssprechung?
VIII. Die wenig glorreiche Geschichte der Geschworenengerichtsbarkeit in Österreich
 
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