Der österreichische Strafprozess ist so wie die meisten europäischen
Strafprozesse inquisitorisch, was sich daraus ergibt, dass amtswegige
Wahrheitsfindung gefordert ist, die Beweismittel amtswegig beigeschafft
werden und der Richter die Zeugen vernimmt. Dies im Gegensatz zum
anglo-amerikanischen Strafprozess, welcher adversatorisch ist, wo es
also den Parteien obliegt, "die Wahrheit zu finden", die jeweiligen
Beweise zu erbringen und die Zeugen zu vernehmen, und zwar in Form des
Kreuzverhörs. Die wesentlichen Grundsätze des inquisitorischen
Verfahrens sind jedoch mit den wesentlichen Grundsätzen des im
adversatorischen Verfahren entstandenen Geschworenenprozess nicht in
Einklang zu bringen. Der öffentliche Teil des Verfahrens hat im
inquisitorischen Strafprozess wesentlich weniger Bedeutung als im
adversatorischen, und den Geschworenen, welche in beiden Verfahrensarten
keine Aktenkenntnis haben, wird im inquisitorischen Verfahren nicht
ausreichend Gelegenheit geboten, sich unabhängig von der Einflussnahme
des Richters und Staatsanwaltes eine Meinung zu bilden. |